Gegen Progressionsvorbehalt beim Krankengeld: Einspruch
Krankengeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen, wenn das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung stammt. Dagegen wird Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
Durch den Progressionsvorbehalt zählt das Krankengeld mit, wenn es um die Ermittlung des Steuersatzes, mit dem das steuerpflichtige Einkommen belastet wird. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob diese Ungleichbehandlung rechtens ist.
Tipp: Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollten sich gegen die Einbeziehung des Krankengelds in den Progressionsvorbehalt wehren. Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und weisen Sie auf die anhängigen Verfahren Az. XI R 12/06 und X R 53/06 hin.
Am 10. Dezember 2007 um 17:06 Uhr
[…] oder Zuschüsse bei notwendigen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Krankengeld wird zudem auch noch gezahlt und dies unbegrenzt. Allerdings dann nur, wenn ein Kind unheilbar […]