Gegen Progressionsvorbehalt beim Krankengeld: Einspruch

Krankengeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen, wenn das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung stammt. Dagegen wird Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Durch den Progressionsvorbehalt zählt das Krankengeld mit, wenn es um die Ermittlung des Steuersatzes, mit dem das steuerpflichtige Einkommen belastet wird. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob diese Ungleichbehandlung rechtens ist.

Tipp: Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollten sich gegen die Einbeziehung des Krankengelds in den Progressionsvorbehalt wehren. Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und weisen Sie auf die anhängigen Verfahren Az. XI R 12/06 und X R 53/06 hin.

Eine Reaktion zu “Gegen Progressionsvorbehalt beim Krankengeld: Einspruch”

  1. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung - Blog zu Finanzen & Versicherungen

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