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Lohnsteuerberatung
Beratung durch STEUERCHECK:24 Lohnsteuerhilfeverein e.V. gemäß § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Einkünfte aus Vermietung, wenn die Einnahmen insgesamt 13.000 EUR bzw. 26.000 EUR (Ehepaare) nicht übersteigen.



